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Erbrecht [03.09.2010]
Nottestament nur nach Vorlesen wirksam
Damit ein Nottestament wirksam ist, muss es wortwörtlich dem Erblasser vorgelesen werden. Wird der Text des Testaments nur sinngemäß wiedergegeben, ist das Nottestament nicht wirksam. Dies entschied ...
Landgericht Nürnberg-Fürth
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